Städtische Wohnungen auch dann zur FSB, wenn Grunderwerbsteuer fällig wird

Städtische Wohnungen auch dann zur FSB, wenn Grunderwerbsteuer fällig wird

Auf 5 % beläuft sich mittlerweile die Grunderwerbssteuer in Baden-Württemberg, stöhnen zumindest private Häuslebauer. Grün-rot finanziert damit u.a. höhere Zuschüsse an die Kommunen für die unter dreijährigen Kinder-Betreuung.
Städte wie das grünschwarz regierte Freiburg gefallen sich da gerne als Steuervermeider.
Die Übertragung der 946 städtischen Wohnungen an eine neue Tochter mit der 100%-stadteigenen FSB - Name: FSI - ist so konstruiert, dass diese Grunderwerbssteuer vermieden wird. Weil nämlich nur Gesellschaftsanteile übertragen werden, soll auch das Finanzamt schon - allerdings nur mündlich- seine Zustimmung erteilt haben. Bei 32 Mio € Grundstücksanteil am 54, 4 Mio.€ Deal macht die vermiedene Steuer immerhin 1,6 Mio € aus. Bei den komplett von den Mietern zu tragenden Finanzierungskosten von jährlich 5 % würde der in der neuen Gesellschaft - FSI - in den ersten 10 Jahren mit jährlich ca. 300T€/jährlich ausgewiesene Gewinn dann zwar gegen Null tendieren. Doch wie FSB-Chef Klaussmann auf der FSB Bilanzpressekonferenz erklärte, sei das Geschäft trotzdem wirtschaftlich vorteilhaft - für die FSB! Dies ist angesichts über 4 Millionen Kaltmietenerlösen zu Beginn und wohl auch nach den Mietssteigerungen in Folge des neuen Mietspiegels 2013 knapp plausibel -aber auch nur dann.
Den Sparzwang im Stadthaushalt, wegen der wegfallenden bisher erwirtschafteten Überschüsse im Stadthaushalt, müssen ja die Mieter dann noch als geschädigte Bürgerinnen ihrer Stadt mit allen Bürgerinnen gemeinsam teilen.