DataMining der Polizei in Hessen und Hamburg verfassungswidrig: „Länder sollten bei den Polizeigesetzen von vornherein Grundrechte wahren“

„Länder sollten bei den Polizeigesetzen von vornherein Grundrechte wahren“

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Ausschnitt aus dem Plakat zur Demo gegen das Polizeigesetz am 12. 01. 2018
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tacker.fr

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat an diesem Donnerstag zwei von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen die automatisierte Datenauswertung durch die Polizei in Hamburg und Hessen in weiten Teilen stattgegeben. Geklagt hatten Journalist:innen, Aktivist:innen und auch eine Rechtsanwältin. Wir haben über den Einsatz der Software der US Firma Palantir, die Wirkung des DataMinings auf die Arbeit von Journalist:innen und die BVerfG-Entscheidung mit Katharina Schipkowski gesprochen, Redakteurin bei der Taz und eine der Beschwerdeführerinnen.