Bundestag verbietet Werkverträge in der Fleischindustrie fast vollständig

Bundestag verbietet Werkverträge in der Fleischindustrie fast vollständig

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Werkverträge und Subunternehmer in der Fleischindustrie verbietet. Vorallem im Mai und insbesodnere beim Großschlachter Tönies war es zu wiederholt zu gravierenden Corona-Ausbrüchen gekommen. Neben den spezifischen Bedingungen bei der Schlachtung, wurden auch schlechte Arbeitsbedingungen und schlechte Unterbringung als Teil des Problems erkannt. Dem hat der Bundestag nun einen Riegel vorgeschoben. Aber es gibt in dem Gesetz die Möglichkeit von Ausnahmen, z. B. wenn viel Arbeit in der Grillsaison anfällt. Ähnliche Probleme wie in der Fleischindustrie gibt es auch in anderen branchen wie in der Landwirtschaft und im Baugewerbe.