Bundestag beschließt ein Fahrverbote-Umgehungsgesetz

Bundestag beschließt ein Fahrverbote-Umgehungsgesetz

Auf dem Papier bleibt zwar der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft erhalten, praktisch wird er aber um ein Viertel auf 50 Mikrogramm erhöht. Fahrverbote sollen nämlich als unverhältnismäßig gelten, wenn die Überschreitung unter noch 50 Mikrogramm liegt. Außerdem soll der faktisch erhöhte Grenzwert erst dann zu Fahrverboten führen, wenn er auch im Jahresmittel überschritten wird.

Kommt es trotz des gelockerten Grenzwertes doch zu Fahrverboten, so sollen neue Euro-6-Diesel ausgenommen sein. Außerdem sollen auch nachgerüstete ältere Fahrzeuge, insbesondere eine Reihe von Nutzfahrzeugen ausgenommen sein. Den Kommunen steht es frei, weitere Ausnahmen hinzuzufügen, wenn "unaufschiebbare und überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern".

Bei der Überwachung von Fahrverboten sollen nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Sie soll nur stichprobenartig erfolgen. Überwachung durch heimliche Aufnahmen sollen verboten sein. Außerdem müssen die Daten nach 14 Tagen gelöscht werden.

Diesem Fahrverbote-Umgehungssgesetz soll der Bundesrat bereits am heutigen Freitag zustimmen.