Bundesregierung beschliesst teils vage Massnahmen gegen Rechtsextremismus

Bundesregierung beschliesst teils vage Massnahmen gegen Rechtsextremismus

Die Bundesregierung hat Massnahmen gegen Rechtsextremismus beschlossen. In ihrem Neun-Punkte-Plan bleiben jedoch manche Punkte sehr vage.

Die BetreiberInnen von grossen Internetplattformen sollen künftig verpflichtet werden, Inhalte mit Morddrohungen oder Volksverhetzung samt Internetadresse des Urhebers an das Bundeskriminalamt zu melden, statt diese Inhalte bloss zu löschen. Dafür soll das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz ergänzt und eine entsprechende Zentrale beim Bundeskriminalamt geschaffen werden.

Beleidigungen und Hasskriminalität im Internet sollen härter bestraft werden, und dabei insbesondere auch die Aufforderung, Billigung und Verharmlosung von Straftaten. Dazu wird jedoch im Massnahmenkatalog der Bundesregierung nichts Näheres erklärt.

Der besondere Schutz für Bundes- und Landespolitikerinnen soll auf Kommunalpolitiker ausgeweitet werden.

In zwei Sätzen des Massnahmenpakets erklärt die Bundesregierung, dass sich die Verfassungsschutzämter intensiver mit dem Rechtsextremismus befassen sollen und sich dazu mit Bundes- und Landespolizeien tiefer austauschen sollen. Zu dieser Massnahme steht gar kein weiterer Detail.

Menschen, die die Verfassungsschutzämter als Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen betrachten, dürfen künftig keine Waffen mehr besitzen. Zu diesem Zweck sollen die Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzämtern anfragen. Das Sprengstoffrecht soll ebenfalls geändert werden, doch dazu steht kein weiterer Detail.

Gewalt gegen medizinisches Notfallpersonal soll härter geahndet werden.

Die Bundesregierung will das Recht der Melderegister so ändern, dass von Gewalt gefährdete Personen besser geschützt werden. Aber auch dieser Punkt wird in einem Satz ohne weiteres Detail abgehandelt.

In einem längeren Abschnitt über die Prävention von Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit verspricht die Bundesregierung nichts Konkretes. An manchen Stellen steht, dass Präventionsarbeit und Programme politischer Bildung "fortgeführt und ausgeweitet" werden sollen, und deren Finanzierung "auf hohem Niveau" verstetigt werden soll. An anderen Stellen fragt sich die Bundesregierung, ob dafür mehr Ressourcen benötigt werden und wie man nachjustieren sollte. Bei der Beratung von Angehörigen bei Radikalisierung will die Bundesregierung sichtlich ratlos lediglich prüfen, wie man diese verbessern könne.

Bei der Ausstattung der Polizei und Staatsanwaltschaften im Bereich der Bekämpfung von Rechtsextremismus hingegen erklärt sich die Bundesregierung deutlich für mehr Ressourcen. Sie überlässt die entsprechende Haushaltsentscheidung jedoch dem Parlament.

(mc)