Die Grünen im Landtag fordern den Bund auf, dem Beispiel Baden-Württembergs und weiterer Länder bei der Rehabilitierung verfolgter Homosexueller zu folgen. "Es ist ein nicht hinnehmbarer Skandal, dass in Deutschland weiterhin Männer mit dem...
Mit 70.342 erfassten Straftaten - davon 4.577 nur versuchten - ist auch im 2.Jahr in Folge die Anzahl der vom Polizeipräsidium Freiburg erfassten Straftaten um 1.233 oder 1,7 % rückläufig. Dies gilt insbesondere auch im 10-Jahrestrend...
Am Mittwochmorgen fanden bundesweit 21 Hausdurchsuchungen statt. Durchsucht wurden neben privaten Wohnräumen auch Arbeitsstellen und Vereinsräumlichkeiten. Betroffen waren Räumlichkeiten Objekte in Stuttgart, Berlin und Magdeburg...
Zwangsprostitution ist Menschenhandel mit sexueller Ausbeutung. Meist werden die Frauen unter falschen Bedingungen aus ärmeren Ländern nach Westeuropa gelockt. Versprochen wird in Arbeit mit guter Bezahlung. Statt dessen werden Sie in...
Schon die ersten Sätzen schlugen wie eine Bombe ein: Florian Stech wird vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Zwar war die Empörung weit überwiegend im vollen Saal 4 des Landgerichtes an diesem 12.7.12 in Freiburg. Auch nach der gut einstündigen mündlichen Urteilsbegründung durch die vorsitzende Richterin Dr. Kleine-Cosak war jedoch die Überzeung nicht herstellbar, dass ein unparteiliches Gericht hier seine aus der Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung vermitteln konnte. Zwar wies das Gericht die krude Notwehrtheorie - stand-your-ground-Theorie- des Pflichtverteidigers Ulf Köpke, die den Einsatz des Autos als einzigen möglichen Tatmittel zur Behauptung des Verteidigungswillens gegen einen Angriff auf den freien (Schleusungs-)Willen des Ortenauer Nazis ("Recht muss nicht Unrecht weichen") vollinhaltlich zurück.
Die Verweigerung einer gerichtlichen Überzeugung zu dem bedingten Stechschen Tötungsvorsatz gerät angesichts der sieben Verhandlungstage jedoch eher zur gerichtlichen Ignorierung der in der Hauptverhandlung festgestellten und vom Gericht selbst angenommenen Fakten: Wie die Verteidigung behauptet das Gericht zwischen dem Start des Nazi Stech zu seinem Vollgas Speeddrive und der schweren Verletzung von Alexander K. hätten doch 3, 8 Sekunden gelegen, so dass die Gruppe problemlos sich Sicherheit bringen konnten. Damit konnte der Nazi Stech also rechnen. Fakt ist aber demgegenüber, dass das Gericht - zutreffend - drei Fahrtmöglichkeiten - als für Stech gegeben ansah. Die mildeste rechtsrum aus der Ausfahrt nach Bahlingen zu seinen Nazikumpels mit denen er ohnhin telefonierte. Die von ihm gewählte Fahrtroute - linksrum - liess der Gruppe der Antifas bei seinem Abbiegen in Richtung Hecklingen aber nicht 3,8 sondern eben bloss maximal 1,6 Sekunden Zeit
Im Juni und Juli 2012 veranstaltet der akj vier öffentliche Veranstaltungen zum Thema Strafrecht. Am 20. Juni eröffnet Martin Hochhuth mit einem Vortrag zum Thema Willensfreiheit und Schuld: Können wir uns überhaupt schuldig machen, wenn...
Die ersten drei Prozesstage sind um. Die "abgebrüht" vorgetragene Tatversion des Ortenauer Nazis Florian Stech wurde vom polizeilichen Notrufsystem dokumentiert. Dieses wurde weder von ihm noch seinen "Guards" aus der Staatsschutzabteilung...
Steffi, eine studentische Aktivistin, berichtet von den aktuellen Prozessen um die Gleisbesetzungen im vergangenen Sommer und dem Programm des Anti-Repressionstages am 12.04.2011 in Freiburg.
Anlässlich eines aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu einer Sitzblockade sprach Radio Dreyeckland mit Peter und Tom vom Arbeitskreis kritische Juristinnen und Juristen (AKJ) über den Nötigungsparagraph und warum dieser auch...