Staatsanwaltschaft Freiburg hat Revison gegen Freispruch für Nazi Stech eingelegt

Staatsanwaltschaft Freiburg hat Revison gegen Freispruch für Nazi Stech eingelegt

Auf Nachfrage erklärte OStA Maier von der Staatsanwaltschaft Freiburg , dass gegen das ganze freisprechende Urteil - also nicht nur die Annahme des Notwehrexzess. sondern auch den Ausschluss des Tötungsvorsatzes - des Landgericht Freiburg von der Freiburger Staatsanwaltschaft Revision eingelegt worden ist. Zugleich wurde auch sofortige Beschwerde gegen die Teile des Urteils eingelegt, die dem Nazi Florian Stech Entschädigung für die Beschlagnahme seines KfZ zugesprochen haben.

Eine gleichlautende Erklärung konnte bis jetzt seitens der rechtlichen Vertreter der Nebenklage nicht verlautbart werden. Sie hatten allerdings schon im Gerichtssaal am Donnerstag, 12.7.12 angekündigt, mit dem Rechtsmittel der Revision gegen den Freispruch vorzugehen. Am Dienstag wollten Sie aber erst mal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Stech war am 12.7.2012 von der 1. Strafkammer des LG Freiburg wegen nach Ansicht des Gerichtes letztendlich nicht ausgeräumt gesehener "Panik", also einem Notwehr"exzess", nach acht Verhandlungstagen freigesprochen worden. Dieser angeblich nicht ausräumbare "Notwehrexzess" bei seiner Vollgasfahrt in eine Gruppe von Antifas trotz auch für das Gericht feststehender Handlungsalternativen stützte sich auf die von der NSU-Anwältin Nicole Schiffers erstmals bei der 11 Tage nach Tat ersten polizeilichen Einvernahme ins Spiel gebrachten Panik" Reaktion von Stech. Zuvor hatte Stech und seine Kumpels massiv wie agressiv die legitimie "Notwehr" in den Vordergrund gerückt wie auch bei den ebenfalls für das Gericht feststehenden "Notwehr"-Tötungen mit Nazikumpeln auf Facebook . Erst als der Emmendinger Staatsschutzbeamte Wolfgang Schnaiter erstmalig in der Hauptverhandlung Stechs Verhalten unmittelbar nach der Tat als "panisch", also besonders aufgeregt und nervös, bezeichnete, konnte die Kammer ihr zuvor geäussertes Unverständnis zum "Unfall"-Geschehen und dem "Schleusungs"-Parkplatz in seine "Zweifel" flüchten. Oder wie es die vorsitzende Richterin Dr. Eva Kleine-Cosak so trefflich in der mündlichen Urteilbegründung zu benennen wusste: "Wenn Herr Stech ein SPD-Parteibuch besessen hätte, als er in eine Gruppe von vermummten Wegelageren fuhr, hätte ihn kein Staatsanwalt angeklagt". Na also !