Die Aufregung dreht sich aktuell vor allem um die Rote Flora. Seit 2000 hatte zunächst der rot-grüne, dann vor allem der Beust/Schill- Senat eine LKA Beamtin als verdeckte Ermittlerin eingeschleust. Die von einer LKA-Spezialabteilung...
Am gestrigen gaben Beteiligte aus der Hamburger linken Szene auf einem Blog bekannt, dass sie eine ehemalige verdeckte Ermittlerin vom Landeskriminalamt enttarnt haben. 2000 wurde die LKA-Mitarbeiterin Iris Plate unter dem CDU-Schill-FDP...
Schon aus den 90ern sind die gezielten Unterwanderunsgversuche mit verdeckten Ermittlern aus LKA Kreisen auch aus Freiburg bekannt. Als in Heidelberg Ende 2009 Simon Bromma aufflog, konnte die dortige Antifa wenigstens den Werdegang dieses...
Am Samstag fand in Hamburg eine Demonstration für den Erhalt des Bauwagenplatzes Zomia statt. Nachdem diese durch die Polizei zur Auflösung gezwungen wurde, kam es zu einem gewalttätigen Übergriff auf Korrespondenten des Freien Sender...
Mit zwei am Mittwoch publizierten einstimmigen Beschlüssen vom 10.Dezember 2010 hat die 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgericht die im Dezember 2003 erfolgte Durchsuchung der Sende- und Redaktionsräume des FSK für verfassungswirig erklärt. Unser Hamburger Schwester-Sender Freies Sendekombinat - FSK - hat eine angeblich nicht authorisierte Stellungnahme des Polizeisprechers zu Vorwürfen von Polizeiübergriffen im Zuge einer Demonstration aufgezeichnet und dann gesendet. Die Hamburger Gerichte hatten über 2 Instanzen - Amtsgericht und Landgericht -. die Durchsuchung wegen der Teilnahme an der Straftat der Verletzung der Vertraulichlichkeit des Wortes des Polizeisprechers gerechtfertigt. Der Kollege W.P .war von den Strafgerichten zudem zu 40 Tagessätzen unter Strafzahlungsvorbehalt bei Wiederholung verurteilt worden. Wegen mangelnder bzw. gänzlicher (Nicht-)Berücksichtigung der Auswirkungen der Rundfunkfreiheit im Rahmen der zwingenden Verhältnismässigkeitsprüfung -bei der Anordnung wie der Durchführung der staatsanwaltlich begleiteten polizeilichen Durchsuchung - wurden diese Praktiken des "Hamburger Landrechts" jetzt vom Verfassungsgericht als verfassungwidrig kassiert. Diese Rückwirkungen der Rundfunkfreiheit seien auch in Fällen zu beachten, in denen wegen der mutmasslichen bzw. faktischen strafbaren Beteiligung das Beschlagnahmeverbot entfalle, so die Verfassungsrichter in deutlich akzentuierter Bekräftigung ihrer bisheriger Rechtssprechung. PM des FSK
Erster kommentar: Beklemmend über die Zustände in Hamburg liest sich allerdings die Schilderung des Zustandekommen dieses "Hamburger Landrechts" in der Version des BVerfG: