Zurück auf Null bei der Gäubahn!

Zurück auf Null bei der Gäubahn!


Mit dem jüngst bekannt gewordenen Rechtsgutachten des Professors Dr. Urs Kramer in seiner Forderung, die Panoramastrecke auf Dauer zu erhalten, fühlen sich die S21-Kritiker bestärkt.    
Nach dem Gutachten ist es der Bahn verboten, die von Singen zum Hauptbahnhof Stuttgart führende Gäubahn auf dem Abschnitt zwischen Stuttgart-Vaihingen und dem Kopfbahnhof für viele Jahre zu unterbrechen. Vielmehr hat die Bahn die Pflicht, die Strecke weiter zu betreiben. 
Konrad sprach mit Dr. Wolfgang Staiger, Fahrgastverband PRO BAHN Baden-Württemberg