Der 11.Sitzung des Gemeinderates am 22.11.22 blieben sie beide fern. "Aus beruflichen Gründen" wurde wohl dem Bürgermeisteramt mitgeteilt. So als ob es nicht eine gesetzliche Pflicht für Freistellung gäbe.
Jedenfalls wurde den braunen Räten wohl am gleichen Tag ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof vom 3.11.22 zugestellt, die die AfD-Berufung gegen eine Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zu Lasten der AfD auch verwarf.
Vielmehr stellte der VGH klar, daß der gewählte OB - Martin HORN- als Sitzungsleiter des Gemeinderates sich sehr wohl politisch als Mitglied des Gemeinderates äußern dürfe. Wie ja auch alle sonstigen Mitglieder des Gemeinderat! Er sei hier in einer Doppelrolle als Chef der Verwaltung und hier als gesetzlich bestimmter Sitzungsleiter, aber eben auch Mitglied des Rates selbst tätig. Als Mitglied des Rates dürfe er sich sehr wohl politisch äußern-
Insbesondere wenn er zuvor scharf von den braunen Räten angegriffen werde, sei seine Replik "Das ist schade, dass Sie das nicht verstehen, aber vielleicht hängt das auch am eingeschränkten Demokratieverständnis“ vollständig im Bereich seiner politischen Äußerungsfreiheit.
Also eine schallende Ohrfeige für diejenigen, die gerne alle anderen als "Volksverräter" beschimpfen, aber mimosenhaft dann von gewählten Funktionsträgern der kommunalen Demokratie eine politische "Neutralität" zu ihren Verhalten einforden.
(kmm)
(vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2022, Az. VGH 1 S 2686/21)
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