Waffenkunde des Lübcke-Mörders kommt mit reduzierter Geldstrafe davon

Waffenkunde des Lübcke-Mörders kommt mit reduzierter Geldstrafe davon

Der 48-jährige ehemalige Arbeitskollege des verurteilten Mörders von Walter Lübcke, Stephan Ernst, Timo A. wurde gestern zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann illegal einen Smith & Wesson-Revolver und 235 Schuß Munition besaß, die ihm Stephan Ernst verkauft hatte. Das Amtsgericht Eschwege wollte bei Timo A. aber keinen Nachweis für eine rechtsradikale Gesinnung erkennen. Das Gericht senkte auch das Strafmaß gegenüber dem Strafbefehl von 120 Tagessätzen auf 90 Tagessätze. Ernst hatte ausgesagt, der Kollege habe den Revolver von ihm gekauft, weil er sich für einen „Bürgerkrieg“ gegen Geflüchtete habe bewaffnen wollen. Der Angeklagte Timo A. stellte sich hingegen als Opfer dar. Ernst habe ihn manipuliert, um mit ihm Geschäfte zu machen. Timo A. zahlte schließlich 500 Euro für eine Waffe, die er, wenn man seiner Darstellung folgt, weder brauchte noch wollte. Halt dumm gelaufen.

 

Stephan Ernst soll auch einem weiteren Arbeitskollegen Waffen verkauft haben. Bei dem 50-jährigen Jens L. aus Fuldabrück wurden etliche Waffen, Munition und NS-Devotionalien gefunden. Auch Jens L. hatte wie Timo A. nach eigenem Bekunden „nie was Böses“ vor. Hitlerbilder, SA-Dolche, Waffen und Munition hat er lediglich gesammelt. Anders als im Falle von Timo A. wird gegen Jens L. Wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat ermittelt.