VG Freiburg verweigert Ex Chefarzt Friedl den goldenen Handschlag

VG Freiburg verweigert Ex Chefarzt Friedl den goldenen Handschlag

Die Klage aus dem Vergleichvertrag, der dem Ex-Chirugie-Chef für entgangene Privatliquidation  1,98 Mio € zu billigen wollte, ist mit am 6.12.2013 publizierten Urteil des VG Freiburg  zwar zulässig, aber unbegründet. Die Klausel,die  dem wegen Körperverletzung zu 270 Tagessätzen verurteilten Ex-Klinikchef trotzdem diese Summe zu billigen wollte und von der Uni-Klinikverwaltung und der schwarzgelben Landeregierung unterzeichnet worden war, konnte schon damals nur als "goldenener Handschlag"  bezeichnet werden.
Sie konnte nur  und ist nach Überzeugung der  Richter nichtig.
Friedl konnte nicht darauf Vertrauen, dass auch nach rechtsgültigem Urteil des LG Freiburg, die von ihm betriebene Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ihm einen weiteren Liquidationsanspruch aus einem Vergleichsvertrag fürs Nichttun garantieren könnte. Weder seine disziplinarrechtlich erfogte und rechtskräftige Suspendierung als Unfallchriugiechef, noch die danach schon in 2006 durch Urteil  rechtsgültig gewordene Kündigung seiner Stellung als Leiter der Unfallchirugie gegen die er erfolglos beim VGH beschwerte hätten irgendwelche Unsicherheiten ergeben. Es gab nach dem Urteil des LG Freiburg bereits in 2003 keinen sachlichen Grund mehr, auf ein möglich ungewisses Ergeignis zu warten, das die Voraussetzung eines Vergleichs - also gegenseitigen Nachgebens - sei. Erst recht nicht, nachdem Friedl zweimal die angebotene Wiederaufnahme ins Beamtenverhältnis ausgeschlagen habe.

Die Berufung an den VGH Mannheim wurde zugelassen. Der mittels Sicherheitsabtretung durch Friedl  auch wirtschaftlich interessierte Rechtsanwalt kann also weitermachen.
(kmm)
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