Ungarische Gericht entscheidet: Jobbik-Partei darf „neonazistisch“ genannt werden

Ungarische Gericht entscheidet: Jobbik-Partei darf „neonazistisch“ genannt werden

 

 

Die im Ungarischen Parlament vertretene Partei Jobbik, die den Historiker Laszlo Karsai verklagt hat, muss das Urteil akzeptieren. Karsai hat Jobbik als „Neonazi-Partei“ in einer Fernseh-Debatte bezeichnet, weil seiner Meinung nach, diese einen Kult um dem mit Hitler verbündeten Miklos Horthy betreibe. Die oppositionelle Partei Jobbik ist die drittstärkste Partei in Ungarn.

Sein Urteil begründet das Budapester Gericht mit dem Recht auf Meinungsfreiheit des Historikers. Das heißt, mit seiner Äußerung habe Karsai den Ruf von Jobbik nicht geschadet. Für die Richterin Marianne Kizman, sind

die Begriffe „Nazi“ und „Neonazi“ nicht gleichbedeutend.

In seiner autoritären Regierung hat Horty schon ab 1920 die ersten Antisemitischen Gesetzen eingeführt. Historiker schätzen ein, dass seine Behörden in Kollaboration mit dem Nationalsozialistischen Deutschland verantwortlich für den Mord an 600.000 Juden waren.