Österreich: Gute Integration begründet Abschiebung von afghanischem Lehrling

Österreich: Gute Integration begründet Abschiebung von afghanischem Lehrling

Für Aufsehen sorgt in Österreich ein Urteil, das die Abschiebung eines jungen Afghanen damit begründet, dass er sich in Österreich gut integriert hat. Der mittlerweile 22-jährige Abdullah Hossaini kam im Jahr 2015 als unbegleiteter Flüchtling nach Österreich und bekam subsidiären Schutz. Hossaini lernte darauf gut Deutsch und begann eine Lehre in einem Hotel in Tirol. Das Hotel möchte ihn nach Abschluss der Lehre auch gerne dauerhaft übernehmen. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit verlor Hossaini den ursprünglichen Grund für den subsidiären Schutz. Hossaini versuchte gegen die Abschiebung zu klagen. Doch das österreichische Bundesverwaltungsgericht argumentierte damit, dass es ihm ja gelungen sei, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten „sowie die im Alltag immer wieder auftretenden Schwierigkeiten in diversen Bereichen zu bewältigen“. Jemand dem dies in Österreich gelungen sei, käme „mit der gewonnen Lebens- und Arbeitserfahrung“ auch in Afghanistan zurecht - so die Logik des Gerichtes.

In dieser Logik weitergedacht wäre mangelnde Integration das beste Argument gegen eine Abschiebung. Allerdings schafft es das Gericht, im gleichen Urteil Abdullah Hossaini's erfolgreiche Integration einerseits gegen ihn zu verwenden, ihm diese andererseits auch wieder abzusprechen. So heißt es in dem von seinem Anwalt Wilfried Embacher auf Twitter zitierten Urteil auch: „Zusammenfassend weisen die in Österreich entfalteten Tätigkeiten und seine (Aus-)Bildungsschritte zwar auf einzelne Bemühungen betreffend einer Integration hin, eine besonders erhebliche und im gegenständlichen Verfahre besonders zu berücksichtigende Verdichtung der Integration in Österreich bzw. des hier entfalteten Privatlebens kann darin und in den sozialen Kontakten und Beschäftigungen insgesamt aber noch nicht gesehen werden.“