SyrerInnen erhalten zunehmend lediglich subsidiären Schutz in Deutschland

SyrerInnen erhalten zunehmend lediglich subsidiären Schutz in Deutschland

Immer mehr syrische Schutzsuchende in Deutschland erhalten lediglich subsidiären Schutz. Während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im April fast jedem sechsten Syrer subsidiären Schutz gewährte, stieg dieser Anteil bis Juni auf knapp die Hälfte der Entscheidungen über syrische Asylbewerberinnen. Anders als Menschen, die den Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, dürfen subsidiär Schutzberechtigte zwei Jahre lang nicht ihre Familie legal nachholen.

Die Nichtregierungsorganisation Pro Asyl kritisiert ein "Ausdruck politischer Einflussnahme" auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der dafür sorge, dass viele syrischen Familien jahrelang getrennt bleiben. Wegen des sogenannten Asylpakets II dürfen Menschen, die ab Mitte März 2016 subsidiären Schutz erhalten haben, zwei Jahre lang keinen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Bis die Familien auch tatsächlich legal nachziehen können, dauert es noch deutlich länger.

Für die verstärkte Praxis des Bundesamts, Syrerinnen eher den subsidiären Schutz als den Flüchtlingsstatus zu gewähren, sieht Pro Asyl keinerlei rechtliche Grundlage. Die Situation in Syrien bleibe seit Jahren unverändert katastrophal. Ausserdem habe das UNO-Flüchtlingshilfswerk noch im November 2015 dafür plädiert, dass syrische Geflüchtete als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden.