Das Institut für Rechtsmedizin Ulm hat am 12.12.13 an die 3. Strafkammer des Landgerichts Freiburg ein Gutachten erstattet. Demnach lässt sich aus den vier Haaren, die am Spoiler des Autos des Ortenauer Nazikader Stech anhafteten, an dreien ein DNA Muster nachweisen. Männlich und übereinstimmend an dreien der Haare, die 0,2 bis zu 2cm lang sind.
Entgegen der Nebenklage, die durch Rechtsanwalt Jens Janssen auf die die DNA-Anordnung für nicht "zumutbar", da keine neuen Erkenntnise zum Geschehensablauf schaffende, vielmehr erneute "Objektmachung" , des durch den Stechsche Vollgasfahrt schwerverletzten Alexander K. ausführte, ordnete daraufhin per Beschluss das 3. Schwurgericht per Beschluss eine Speichelprobe bei Alexander zu Vergleichszwecken an. (Auch angesichts des im Verfahren bewiesenen leichtfertigen Labelns von Menschen als "linke Gewalttäter" und ihre sehr lange Speicherung in den polizeilichen Dateien, ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.)
Die Spuren wurden am 3.10.11 zwei Tage nach der Fahrt von Stech durch eine sich in seine Richtung bewegende 5-köpfige Gruppe von jungen Antifas an seinem Auto sichergestellt. Der angeklagte Nazikader Stech, der vor seiner Vollgasfahrt drei Tage zuvor über Notwehrsituationen auf Facebook fantasiert hatte, die es ermöglichen, die Zecken "über Klinge springen zu lassen" und es wie Notwehr aussehen zulassen, hatte auch bei Polizeilichen Notruf unmittelbar nach der Tat vor allem sich alle coole Mühe gegeben, eine Notwehrsituation zu behaupten. Dabei war er Ihm nach seinem angeblichen "Flucht"-Beschluss sehr wohl entweder durch einfaches Rechtsabbiegen wie auch z.B. durch Hupen oder Ausweichen auf der über 6 Meter breiten Strasse der Situation entweichen konnte. Wenn er gewollt hättte.
Das Verfahren soll am 8.1.2014 in Saal 4 fortgesetzt werde. Die Plädoyers sind - nach jetzigem Stand - auf den 29.1.2014 und das Urteil für den 31.1.2014 terminiert
(kmm)
Mehr zum 2. Prozess bei RDL:
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