Start der Anhörung zum Abriß des AKW Fessenheim am Mo., 25. März

Start der Anhörung zum Abriß des AKW Fessenheim am Mo., 25. März

Das Regierungspräsidium Freiburg teilt der deutschen Öffentlichkeit mit, daß die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau des französischen Atomkraftwerks Fessenheim vom 25. März bis 30. April 2024 im Rahmen der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen und kommentiert werden dürfen. Zu den verfügbaren Unterlagen gehören insbesondere die französische amtliche Umweltverträglichkeitsstudie, die sich mit den möglichen Auswirkungen der geplanten "Rückbau"-Maßnahmen auf den Menschen, auf Tiere, Pflanzen, Boden, Luft und Wasser befaßt sowie eine Bewertung durch die französische Umweltbehörde Autorité Environnementale. Die Beschreibung des Verfahrens und die nichttechnische Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie liegen in deutscher Sprache vor.

Die Unterlagen seien in Papierform und online verfügbar.

Die Unterlagen können in Papierform im Regierungspräsidium Freiburg sowie in den Gemeinden Hartheim und Neuenburg eingesehen werden. Des Weiteren sind sie online über die Bekanntmachungen auf der Internetseite des ba-wü "Umwelt"-Ministeriums zugänglich und im Portal Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) der Bundes-Länder verfügbar. Auf diesen Seiten finden sich auch weitere Informationen zum Thema.

Bürgerinnen und Bürger können ihre Stellungnahmen oder Einwendungen in deutscher Sprache direkt bei den für das Verfahren zuständigen französischen Behörden vorbringen.

Ergänzende Informationen durchs Regierungspräsidium:

Das AKW Fessenheim wurde 2020 endgültig abgeschaltet. Seit August 2022 sind alle Brennelemente vom Standort entfernt. Die Vorbereitungen für den "Rückbau" seien im Gange. Für den "Rückbau" selbst sei ein Stilllegungsdekret der französischen Regierung erforderlich, mit dem der "Rückbau" genehmigt wird. Die Erteilung dieser Genehmigung ist für das Jahr 2025 geplant. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachte Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch die Stellungnahmen von Behörden werden - nach Auskunft von französischer Seite - in dem Verfahren - so wörtlich - "berücksichtigt".