Schwule erhalten Entschädigung wegen jahrelanger gesetzlicher Diskriminierung

Schwule erhalten Entschädigung wegen jahrelanger gesetzlicher Diskriminierung

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Rehabilitation von tausenden verurteilten homosexuellen Männern verabschiedet. Sie waren aufgrund eines Gesetzes verurteilt worden, das im Nationalsozialismus in Kraft trat und sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Nach Ende des zweiten Weltkrieges wurde das Gesetz übernommen und galt jahrelang als Grundlage für die Verurteilung von Schwulen. 1969 wurde der umstrittene Paragraf entschärft, aber erst 1994 entgültig abgeschafft. Ungefähr 64.000 Menschen wurden mit Bezug auf das diskriminierende Gesetz für schuldig befunden.

Die Entschädigungssumme fällt mit 3.000 Euro pro Person jedoch sehr gering aus, dazu kommen 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis. Neben der niedrigen Kompensation wird auch eine kurzfristige Änderung des Gesetzes durch Druck aus der CDU/CSU-Fraktion kritisiert. Unionsmitglieder hatten erreicht, dass Verurteilte von der Rehabilitation ausgeschlossen sind, wenn sie wegen sexuellen Handlungen mit unter 16-jährigen bestraft wurden. Ursprünglich hatte die Grenze bei 14 Jahren gelegen. Ein SPD-Abgeordneter sprach von neuem Unrecht, da einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen Heterosexuellen bereits ab 14 Jahren straffrei ist.