Deutschland verstößt gegen Anti-Folterkonvention und das Grundgesetz: Schwerkranke Menschen vor Abschiebung schützen.

Schwerkranke Menschen vor Abschiebung schützen.

Es gibt keine humanitären Abschiebungen

Sprechblasen-Schild mit der Aufschrift: "Es gibt keine 'humanitäre Abschiebungen'"
Es gibt keine 'humanitären Abschiebungen'!
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Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, PRO ASYL und die bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, kurz BafF wollen den Schutz schwerkranker Menschen vor Abschiebung stärken. Die bisherige Praxis zum Nachweis eines krankheitsbedingten Abschiebungshindernisses wollen sie vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Zu diesem Zweck wurden ausführliche Schriftsatzmuster erstellt und finanzielle Unterstützung für entsprechende Verfahren in Aussicht gestellt. Über das Thema haben wir mit Lukas Welz, dem geschäftsführenden Leiter der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer gesprochen.