Europäischer Gerichtshof: Risiken von Pestiziden müssen veröffentlicht werden

Risiken von Pestiziden müssen veröffentlicht werden

Unternehmen und Behörden müssen auf Anfrage Informationen über die Risiken von Pestiziden herausgeben. Der Europäische Gerichtshof hat es am gestrigen Mittwoch entschieden. Unternehmen und Behörden dürfen sich demnach nicht auf den Schutz von kommerziellen und industriellen Geheimnissen berufen, um die Herausgabe dieser Informationen zu verhindern.

In seinem Urteil befasste sich der Europäische Gerichtshof mit zwei Fällen. Im einen Fall hatten Umweltschutzorganisationen gegen die Europäische Kommission geklagt. Diese hatte sich geweigert, ihnen einen der Dokumente über die Marktzulassung des Pestizids Glyphosat weiterzugeben. Die Kommission erklärte ihre Haltung damit, dass im Dokument Informationen über die genaue Zusammensetzung des Produkts enthalten seien, die zum Schutz des geistigen Eigentums vertraulich bleiben sollten.

Im anderen Fall hatte eine Bienenschutzorganisation Dokumente über die Zulassung von Pestiziden bei der zuständigen niederländischen Behörde beantragt. Die Chemiefirma Bayer hatte jedoch die Herausgabe dieser Informationen verweigert und behauptet, die Herausgabe würde das Urheberrecht und die industriellen und kommerziellen Geheimnissen beeinträchtigen.

Laut der Umweltschutzorganisation Greenpeace, die in einem der Fälle geklagt hatte, müssen die Behörden nach diesem Urteil alle Studien über die Risiken von Pestiziden direkt veröffentlichen, statt auf Anfragen zu warten.