Rechtsextremer Bundeswehroffizier Franco A. muss auch wegen Terrors angeklagt werden

Rechtsextremer Bundeswehroffizier Franco A. muss auch wegen Terrors angeklagt werden

Der Bundesgerichtshof hat die Anklage gegen den rechtsextremen Bundeswehroffizier Franco A. wegen Terrors zugelassen. Das berichtet die Tageszeitung "taz" unter Berufung auf Justizkreise.

Mit dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss sich nun das Oberlandesgericht Frankfurt mit der entsprechenden Anklage des Generalbundesanwalts gegen Franco A. befassen. Das Gericht wollte den Terrorvorwurf gegen Franco A. zuvor nicht zulassen.

Der Oberleutnant der Bundeswehr Franco A. war Anfang 2017 festgenommen worden, als er eine Pistole aus einem Versteck am Flughafen Wien holte. Er hatte sich ausserdem als syrischen Flüchtling getarnt.

Der Generalbundesanwalt wirft ihm die Vorbereitung einer "schweren staatsgefährdenden Straftat" vor. Franco A. habe die Absicht gehabt, Politiker und "Personen des öffentlichen Lebens" zu töten und habe aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung gehandelt. Ausserdem wirft ihm der Generalbundesanwalt Verstoss gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Betrug vor.

Laut der "taz" gehörte Franco A. zu einem rechtsextremen Netzwerk, der von einem Elitesoldaten gegründet wurde und dem auch weitere Mitglieder von Polizei und Bundeswehr angehören.

(mc)