Rechnungshof: Demokratieförderung der EU in der Türkei nur „begrenzt wirksam“

Rechnungshof: Demokratieförderung der EU in der Türkei nur „begrenzt wirksam“

Der EU-Rechnungshof hält die Hilfen, die die Europäische Union der Türkei zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gewährt für nur begrenzt wirksam. Es fehle am politischen Willen, bemängelt die Autorin des Reports, Bettina Jakobs. Defizite sieht der Rechnungshof unter anderem bei der Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, der Bekämpfung der Korruption auf hoher Ebene und der bei der Pressefreiheit. Laut der JournalistInnengewerkschaft TGS sind derzeit noch immer 147 JournalistInnen in der Türkei inhaftiert. Im Februar wurden 5 Journalisten und eine Journalistin zu lebenslangen Haftstrafen ohne Begnadigungsmöglichkeit verurteilt. Kurz zuvor hatte das türkische Verfassungsgericht keinen dringenden Tatverdacht gegen sie gesehen. Für den Zeitraum von 2007 bis 2020 sind Heranführungshilfen der EU für die Türkei in Höhe von 9 Miliarden Euro vorgesehen.