Puidgemont hat Einspruch gegen Verfahren in Spanien eingelegt [Update]

Puidgemont hat Einspruch gegen Verfahren in Spanien eingelegt [Update]

Update 12 Uhr: Die Oberstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein hat den Antrag auf Auslieferungshaft gegen Puidgemont heute vormittag beim Oberlandsgericht gestellt.

Wie erst gestern bekannt wurde, hat der ehemalige katalonische Präsident Carles Puidgemont über seinen Anwalt Einspruch gegen sein Verfahren in Spanien eingelegt. Die Spanische Justiz lässt Puidgemont über einen Europäischen Haftbefehl wegen Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Gelder suchen. Nachdem Puidgemont unbehelligt durch mehrere europäische Länder gereist war, wurde er von der eifrigen deutschen Polizei in Schleswig-Holstein festgenommen und sitzt derzeit in Neumünster in Haft.

Puidgemonts Anwalt argumentiert nun, dass sich Puidgemont nicht der Rebellion schuldig gemacht habe. Rebellion meine eine gewaltsame Erhebung, die es offensichtlich in Katalonien nicht gab. Wenn es im Zusammenhang mit dem von Puidgemont durchgeführten Referendum über die Unabhängigkeit Kataloniens überhaupt zu Gewaltanwendung gekommen sei, dann seien dies vereinzelte Fälle, für die nur die Urheber verantwortlich seien. Es gäbe außerdem keine Beweise dafür, dass Puidgemont öffentliche Gelder für das für illegal erklärte Referendum eingesetzt habe. Daher sei auch der Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder gegen Puidgemont und die damalige Bildungsministerin Clara Ponsati nicht haltbar.

In der öffentlichen Diskussion um die Auslieferung von Puidgemont nach Spanien gibt es zwei Standpunkte. Der eine besagt, bei einer Auslieferung nach dem Europäischen Haftbefehl stehe der deutschen Justiz kein Recht auf inhaltliche Prüfung der Vorwürfe gegen Puidgemont zu. Es gehe nur darum, ob die Vorwürfe im Prinzip auch in Deutschland strafbar wären, was zumindest bei Veruntreuung sicherlich der Fall sei. Die andere Position besagt, dass zu prüfen ist, ob das Verfahren gegen Puidgemont nicht etwa politisch motiviert sei. In diesem Fall sei eine Abschiebung nach deutschem Recht unmöglich.

Die Oberstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein will in den nächsten Tagen bekanntgeben, ob sie beim Oberlandesgericht Antrag auf Auslieferungshaft gegen Puidgemont stellen wird. In Spanien drohen Puidgemont alleine wegen Rebellion bis zu 30 Jahre Haft. Liefert Deutschland ihn nicht aus, ist er ein freier Mann und kann auch wieder in andere Länder reisen.