Folge einer Zimmerkontrolle in der LEA Freiburg: Prozess verdeutlicht psychische Belastung für BewohnerInnen in Landeserstaufnahmestelle

Prozess verdeutlicht psychische Belastung für BewohnerInnen in Landeserstaufnahmestelle

PolizeiLEA.JPG

Ende des Polizeieinsatzes in LEA Freiburg am 2.11.18
Lizenz: 
CC Attribution, Non-Commercial, Share Alike
Quelle: 
Foto: RDL

Am Donnerstag stand ein Geflüchteter aus Nigeria vor dem Freiburger Amtsgericht. Ihm wurde vorgeworfen Polizeibeamte im Rahmen einer Zimmerkontrolle in der Freiburger Landeserstaufnahmestelle am 2. November 2018 tätlich angegriffen zu haben. 110 Tagessätze sah der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vor. Zimmerkontrollen in der LEA finden laut Regierungspräsidium Freiburg stets freiwillig statt. Dazu passen Berichte, wonach das Zimmer nach dem dritten Klopfen auf jeden Fall betreten wird, nicht. Ob jemand „freiwillig“ sein Zimmer 2 Polizeibeamten, einem Mitarbeiter des Regierungspräsidiums und einer weiteren Person (Security oder Sozialarbeiter) öffnet, wie im Fall der besagten Zimmerkontrolle am 2. November ist zumindest diskussionswürdig. Das Institut für Menschenrechte, die unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution in Deutschland, die auch vom Bundestag gefördert wird, hatte in einer Studie klar ausgeführt: Für Schlafzimmer im Flüchtlingswohnheim gilt das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Wie die Zimmerkontrolle am 2.November 2018 abgelaufen ist, konnte im Prozess nicht wirklich festgestellt werden. Das lag auch an der psychischen Verfassung des Angeklagten, der sich seit dem Tag nach der besagten Zimmerkontrolle in psychiatrischer Behandlung befindet und auch schon zuvor ärztlich verschrieben Schlaftabletten nahm. Der Angeklagte befand sich zum Zeitpunkt der Kontrolle schon über 6 Monate in der LEA und erklärte, dass er damals fragte, ob die Anwesenden ihm helfen könnten die Situation zu verbessern. An den weiteren Hergang des Geschehens erinnerte er sich nicht, nur, dass es dann aggressiv wurde. Ihm wurden Kopfstöße und ein Tritt gegen das Schienbein der Polizisten vorgeworfen. Entkräften konnte er die Vorwürfe im Prozess nicht. Allerdings nahm auch die Richterin die Labilität des Geflüchteten zur Kenntnis, so dass sie den Prozess unterbrechen ließ und anordnete, dass der Angeklagte von einem Amtsarzt hinsichtlich der Schuldfähigkeit begutachtet wird. Die psychischen Probleme des Geflüchteten fingen wohl nach der Flucht durch die Sahara und das Mittelmeer an. Es gab ein Suizidversuch vor und einen Versuch sich aufzuhängen nach der besagten Zimmerkontrolle. Nachdem der Prozess unterbrochen und verschoben wurde haben wir mit Ben von der Initiative LEA-Watch gesprochen und ihn zunächst gefragt, was er von dem Prozess mitnimmt hinsichtlich der Frage, ob die Zimmerkontrollen in der LEA rechtmäßig ablaufen oder nicht….