AfD scheitert mit Eilantrag bezüglich Äußerungen von OB Horn: Positive Entscheidung mit ungutem Nachgeschmack

Positive Entscheidung mit ungutem Nachgeschmack

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einen Eilantrag des AfD-Kreisverbandes abgelehnt, in dem dem Freiburger OB Martin Horn untersagt werden sollte, die Äußerung "Keine Stimme den Rechtsextremisten! Sie zerstören unsere Demokratie. Mein großer Wunsch für 2024 - mehr Miteinander und ein klarer Wahlsieger: Unserer Demokratie" weiter zu verbreiten. Dies hatte der OB beim Neujahrsempfang der Stadt gesagt und wurde durch die Social Media Auftritte der Stadt weiter verbreitet. Bei dem verbreiteten Bild des OB am Rednerpult stand aber auch: "Wir sehen gerade den Aufstieg einer Partei, die der Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Für unsere Demokratie sind das keine guten Nachrichten."

Im Gespräch erläutert unser Redakteur Michael Menzel, dass er nicht ganz sieht, warum die Stadt wohl auf den Rat des Rechtsamts diesen Abschnitt zurückgezogen hat, wo es sich doch im wesentlichen um eine Tatsachenfeststellung handelt. Noch mehr Kritik übt er an der Begründung der Entscheidung. Das Gericht zog sich - jedenfalls nach seiner Pressemitteilung - darauf zurück, dass "die Gefahr eines zukünftigen rechtswidrigen Eingriffs in die Rechte der Partei" nicht so groß sei, "dass eine Verletzung des staatlichen Neutralitäts- und Sachlichkeitverbots" drohe. Mit anderen Worten: so etwas darf der OB zwar sagen, aber wohl nicht allzu oft.

Schließlich sollte man auch fragen, ob das Neutralitätsgebot auch eine Partei schützt, deren Repräsentanten selbst immer wieder Aussagen machen, die grundlegende Normen des Grundgesetzes mit Füßen treten, wie die Bestimmung, dass niemand wegen seiner Herkunft  benachteiligt oder bevorzugt werden dürfe (§ 3 GG) ohne dafür innerparteilich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Darf das z. B. auch von einem Oberbürgermeister nicht kritisiert werden?

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

jk