Pelham schlägt Kraftwerk - Muss aber wohl zahlen ...

Pelham schlägt Kraftwerk - Muss aber wohl zahlen ...

Moses Pelham hat Glück. Der kommerziell erfolgreiche Produzent wollte nicht den 2 sec Beat von Kraftwerk  aus "Metall auf Metall"- vorab - von Kraftwerk in seiner Neukomposition "Nur mit" nicht gegen-genehmigen lassen. Über alle Instanzen - inklusive BGH . war diese  Einwilligung in den Eingriff in das Leistungsschutzrecht aber für erforderlich erklärt worden.
Erst das BVerfG hat jetzt in seinem am 31.Mai 2016 publizierten Urteil beschlossen : " Steht der künstlerischen Entfaltungsfreiheit ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht gegenüber, der die Verwertungsmöglichkeiten nur geringfügig beschränkt, können die Verwertungsinteressen des Tonträgerherstellers zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben."
Das vom Bundesgerichtshof entwickelte zusätzliche Kriterium bei der freien Benutzbarkeit nach  § 24 Abs.1 UrhG  fand bei Verfassungsrichterinnen keine Gnade: "Das vom Bundesgerichtshof für die Anwendbarkeit des § 24 Abs. 1 UrhG auf Eingriffe in das Tonträgerherstellerrecht eingeführte zusätzliche Kriterium der fehlenden gleichwertigen Nachspielbarkeit der übernommenen Sequenz ist nicht geeignet, einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen dem Interesse an einer ungehinderten künstlerischen Fortentwicklung und den Eigentumsinteressen der Tonträgerproduzenten herzustellen."

So darf jetzt also Pelham seinen Track- Titel „Nur mir“ im Wege des sogenannten Sampling eben weiterverbreiten, muss aber so die zutreffende Feststellung des Verfassungsgericht  aber auf anderen Wegen den kommerziellen Ausgleich am 2 Millionen Umsatz den ursprünglich klagenden "Kraftwerk"  aber entlohnen. Dafür gäbe es im Urheberrecht Wege genug. Allerdings sollte dei EU Richtlinie zum Urheberrecht auch vom BGH beachtet werden.

s.a.

http://radio-z.net/uploads/audio/sampling_frn.mp3

Die Stellungnahme von Digitale Gesellschaft e.V. zum Urteil hier:
https://digitalegesellschaft.de/2015/11/sampling-vor-gericht/

Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht hier:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/05/rs20160531_1bvr158513.html