Urteil gegen Nazi Terror Vorbereiter Franco A. bleibt nach BGH bestehen

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Urteil gegen Nazi Terror Vorbereiter Franco A. bleibt nach BGH bestehen

Franco A., der konkret wegen der Vorbereitung eines Terroranschlages 2016 entweder auf die damalige Vizepräsidentin des deutschen Bundestages, und/oder damaligen Justizminister Maas oder die Gründungs Geschäftführerin der Antonio -Amadeo-Stiftung, Anette Kahane, wird des OLG Frankfurt 2022 vollumfänglich zu akzeptieren haben.  Er hatte seinen Terroranschlag  auf Anette Kahane u.a recht weitgehend vorbereitet. Sein Urteil war von Beobachter*innen als  recht mildes Urteil von 5 1/2 Jahren kritisiert worden.  Bei einem Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahren allein wegen § 89 a StGB. Das OLG FRakfurt hatte wegen der langen Verfahrensdauer jedoch aich noch drei  Monate seiner Strafe erlassen
Der Bundesgerichtshof verwarf nun seine Revision durch
den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat  als offensichtlich unbegründet.
Ohne Erfolg hat der Beschwerdeführer das Verfahren vor dem Oberlandesgericht beanstandet. Die auf seine Sachrüge gebotene Nachprüfung des Urteils hat weder im Schuldspruch noch im Strafausspruch einen ihm nachteiligen Rechtsfehler ergeben. Das Strafverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

BGH- Urteil  PM des 3. Straf-Senats  Das Urteil ist - noch nicht -in der Datenbank des BGH
OLG Frankfurt am Main - 5 - 2 StE 18/17 - 5a - 1/17 - Urteil vom 15. Juli 2022
KMM