Kommission will EU-Mitgliedstaaten mehr Freiheit über Gentechnik geben

Kommission will EU-Mitgliedstaaten mehr Freiheit über Gentechnik geben

Die europäische Kommission schlägt eine Änderung der EU-Gesetzgebung über Gentechnik vor, um den Mitgliedstaaten mehr Freiheit in der Einschränkung oder im Verbot von gentechnisch veränderten Organismen für die menschliche und Tiernahrung zu gewährleisten. Weiterhin soll die EU für die Genehmigung von gentechnisch veränderten Organismen auf der Grundlage von einer Folgenabschätzung für Mensch, Tier und Umwelt und für deren Kennzeichnung zuständig sein. Jeder Mitgliedstaat dürfte aber künftig bei jedem einzelnen EU-weit erlaubten gentechnisch veränderten Organismus entscheiden, ob sie diesen auf ihren Gebiet trotzdem für menschliche und Tiernahrung verbieten. Dieser wahlweise Austritt müsste mit den Regeln des gemeinsamen europäischen Markt und mit denen der Welthandelsorganisation vereinbar sein. Ausserdem bräuchte der Staat dafür eine legitime Begründung, die jedoch nicht auf die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt basiert. Diese Risiken würden ja bereits von der EU geprüft.

Damit dieser Vorschlag in Kraft tritt, müssen ihn die zuständigen Minister der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament verabschieden. Im April trat bereits eine EU-Richtlinie in Kraft, die auf einer ähnlichen Basis den Mitgliedstaaten die Freiheit gab, den Anbau von EU-weit erlaubten gentechnisch veränderten Organismen auf ihrem Gebiet zu verbieten.

(mc)