Kirchenaustritt kein zulässiger Kündigungsgrund für Kita-Koch

Kirchenaustritt kein zulässiger Kündigungsgrund für Kita-Koch

Auf den Kirchenaustritt eines Kita-Koches reagierte die evangelische Gesamtkirchengemeinde Stuttgart mit einer fristlosen Kündigung. Als Träger eines Tendenzbetriebs darf die Kirche nach dem deutschen Betriebsverfassungsgesetz die Religionszugehörigkeit ihrer Mitarbeiter*innen zur Richtschnur für das Arbeitsverhältnis machen. Vereinfacht gesprochen soll der Pfarrer in der Kirche gefälligst die Bibel zitieren und nicht Das Kapital von Karl Marx. Die Frage ist, wie weit dieses Recht geht. Nun hat der Europäische Gerichtshof vor zwei Jahren beschlossen, dass dieses Recht der Kirche nur gelten soll, wenn die Einhaltung der Glaubensgrundsätze für die Tätigkeit „wesentlich“ sei. Das Landesarbeitsgericht urteilte deshalb, dass die Kündigung des Kita-Kochs unrechtmäßig gewesen sei. Woraus wir auch schließen, dass die Bibel halt kein Kochbuch ist.