Freiburg: Interfraktioneller Antrag zur Erhöhung der Mietobergrenzen?

Freiburg: Interfraktioneller Antrag zur Erhöhung der Mietobergrenzen?

Zahlreiche Hartz IV EmpfängerInnen in Freiburg müssen einen Teil ihrer Unterkunftskosten aus dem Regelbedarf, also aus ihrem sowieso schon geringen Hartz IV Satz zahlen; so das Ergebnis einer städtischen Studie vom Februar diesen Jahres. Bei Bedarfsgemeinschaften mit drei Personen sind es laut Studie zum Beispiel 40,6 Prozent, deren Wohnungen teurer sind als vom Amt vorgesehen und die Teile der Mietkosten aus ihrem Regelsatz zahlen müssen. Roland Rosenow von der Kanzlei Sozialrecht in Freiburg bezweifelte gegenüber Radio Dreyeckland auch die Verfassungsmäßigkeit dieser Mietobergrenzen. Da die Kosten der Unterkunft in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenter fallen, wollte Radio Dreyeckland von dem Mitgliederns des AG Jobcenters wissen, wie sie Ergebnisse der städtischen Studie aus dem Februar bewerten, ob sie Handlungsbedarf sehen und was sie gegebenenfalls tun wollen.

Die Problematik sei ihr bewußt, antwortete Irene Vogel, Stadträtin der Unabhängigen Listen. Es sei untragbar, für wie viele Dinge Hartz IV-Empfänger/innen aus ihrem Regelsatz aufkommen müssen. Des weiteren kündigt sie gegenüber Radio Dreyeckland noch für dieses Jahr einen interfraktionellen Antrag an, um die Mieterobergrenzen kräftig zu erhöhen. Alle anderen Mitglieder der AG Jobcenter, die jeweiligen Stadträte der Grünen, der SPD, der CDU, von JPG und von Freiburg Lebenswert waren entweder nicht willens oder sahen sich (bisher) außer Stande zum Thema gegenüber Radio Dreyeckland Stellung zu beziehen.

(FK)