Sozialgericht Freiburg urteilt gegen Jobcenter Emmendingen: Auch im Zelt lebende Obdachlose haben im Winter Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss

Auch im Zelt lebende Obdachlose haben im Winter Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss

Graffity in Genua_RDL.JPG

"Das Haus ist ein Recht"
"Das Haus ist ein Recht"
Lizenz: 
CC Attribution, Non-Commercial, Share Alike
Quelle: 
RDL

Obdach- bzw. Wohnungslose, die Hartz IV beziehen, haben in den Wintermonaten Anspruch auf Beihilfen für Heizmaterial vom Jobcenter, auch wenn sie kein festes Dach über dem Kopf haben, sondern im Zelt übernachten. Das hat das Freiburger Sozialgericht in dieser Woche entschieden. Das Jobcenter Emmendingen hatte dem Betroffenen den Zuschuss versagt, mit der Begründung, dass ein Zuschuss nur für die Beheizung einer Unterkunft im Sinne des Sozialgesetzbuches gezahlt werden könne. Ein Zelt sei keine solche Unterkunft. Nun muss das Jobcenter dem Kläger voraussichtlich bis Ende März monatlich bis zu 50 € Heizkostenzuschuss zahlen. Gegenüber Radio Dreyeckland sprach das Jobcenter von einem „atypischen Fall“, zu dem es sich vor dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht weiter äußern wolle. Wir haben über die Entscheidung, die im einstweiligen Rechtsschutzverfahren getroffen wurde, mit Tore Bergmann, Richter am Freiburger Sozialgericht gesprochen.

 

Beschluss des Sozialgerichts: PDF icon Beschluss-13-01-22.pdf