08. September 2023: Freiburg erlässt Allgemeinverfügung gegen das "Cornern"

Freiburg erlässt Allgemeinverfügung gegen das "Cornern"

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Allgemeinverfügung zum Verbot von Aktivitäten unter der Bezeichnung „Cornern“ in der Innenstadt sowie auf dem Lederleplatz in Freiburg i. Br. am 08.09.2023 I. Die Stadt Freiburg im Breisgau erlässt als Ortspolizeibehörde folgende A l l g e m e i n v e r f
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Städtische Allgemeinverfügung

Die Stadt Freiburg hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Anlass ist laut Pressemitteilumg der JUPI-Fraktion, die die Verfügung krisisiert, ein Telegram-Aufruf zum „Cornern am Lederleplatz“. Laut BZ wurde der Aufruf über den Kanal "Ruhestörung 79" verbreitet. Die Stadt Freiburg, die zum wiederholten Male auf das Mittel der Allgemeinverfügung zurückgreift, macht sich in der Verfügung allerdings noch nicht einmal die Mühe die Notwendigkeit dieser scharfen Maßnahme zu erläutern. So heißt es einfach nur: "In der Zeit vom 08.09.2023, 19.30 Uhr bis zum 09.09.2023, 06.00 Uhr werden in der Innenstadt sowie auf dem Lederleplatz in Freiburg i. Br. die für
08.09.2023 ab 19.30 Uhr angekündigten Aktivitäten unter der Bezeichnung „Cornern“ untersagt." Die Stadtverwaltung macht sich also auch nicht die Mühe zu erklären, was denn dieses "Cornern" genau ist. Die JUPI-Fraktion aus dem Gemeinderat erklärt in einer Pressemitteilung, Allgemeinverfügungen seien ein scharfes Schwert des Rechtsstaates. Sie sollten nur dann
eingesetzt werden, wenn wirklich eine begründbare Gefahr für die Allgemeinheit zu erwarten sei. Von Menschen, die sich lediglich in Gruppen in der Innenstadt aufhalten, gehe eine solche Gefahr nicht aus.
„Wir haben das Gefühl, dass Oberbürgermeister und Stadtverwaltung nun mit aller Macht
beweisen wollen, dass die Stadt handlungsfähig ist, um gegen Lärm vorzugehen. Dass in diesem
blinden Aktionismus jegliches Maß und Mitte verloren geht, ist erschreckend“, stellt Simon
Waldenspuhl fest. Berichten im Internet zur Folge zeigte die Polizei auch am Rand der Innenstadt präsenz um mögliches Zusammenkommen von jungen Leuten dort zu verhindern. (FK)