Nürnberger Polizei setzt unverhältnismäßige Repression gegen Abschiebeprotest fort: Öffentlichkeitsfahndung wegen (unbelegtem) Wurfs kleiner Weichplastikflasche

Öffentlichkeitsfahndung wegen (unbelegtem) Wurfs kleiner Weichplastikflasche

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Öffentlichkeitsfahndung nach Jesse James, 1881
Lizenz: 
Public Domain
Quelle: 
Pinkerton's Detective Agency, auf Wikimedia Commons
Am 31. Mai 2017 protestierten Berufsschülerinnen in Nürnberg gegen die Abschiebung eines Mitschülers nach Afghanistan. Der Fall sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit, vor allem wegen der harten Repression des Protests. Die Polizei war mit Pfefferspray, Schlagstöcken und Hunden gegen die Jugendlichen vorgegangen. Selbst vom Nürnberger Oberbürgermeister kam Kritik am Polizeieinsatz. Die örtliche Polizei hat nun eine Öffentlichkeitsfahndung gegen eine junge Frau gestartet, die sich am Protest beteiligte. Sie wirft ihr vor, sie habe angeblich eine Flasche von 0,5L aus Weichplastik auf einen Beamten geworfen. Der Beamte soll eine leichte Verletzung davon getragen haben, aber – immerhin – nicht bis zur Dienstunfähigkeit. Dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (kurz RAV) zufolge belegen die Fotos auf der Öffentlichkeitsfahndung nicht einmal diesen Flaschenwurf.

Über diese Öffentlichkeitsfahndung hat RDL mit dem Nürnberger Anwalt Yunus Ziyal gesprochen. Er und Anwälte seiner Bürogemeinschaft haben sich viel mit der Repression gegen den Protest befasst. Sie waren am Protesttag vor Ort und haben später einen angeklagten Demonstranten verteidigt. Ausserdem vertreten sie den afghanischen Berufsschüler, der damals abgeschoben werden sollte.

In einer Pressemitteilung des RAV kritisiert Yunus Ziyal die Öffentlichkeitsfahndung als "erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person". Matthieu hat ihn zunächst gefragt, was er konkret damit meint.