Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte wird sich erneut mit den Haftbedingungen in Kroatien befassen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte wird sich erneut mit den Haftbedingungen in Kroatien befassen

Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte akzeptierte, sich in Berufung mit der Beschwerde eines Gefangenen zu befassen, der sich unter anderem über die Überbevölkerung von Zellen in kroatischen Gefängnissen beklagte. Der Kläger war in vier verschiedenen Zellen eingesperrt worden, in denen zwischen drei und acht Gefangene lebten. Er verfügte somit über einen persönlichen Lebensraum von drei bis sieben Quadratmetern. Mehrmals fiel sein Lebensraum bis zu einem Monat lang sogar unter drei Quadratmetern. Er beklagte sich auch über mangelnde Hygiene, schlechtes Essen sowie fehlende Beschäftigungs-, Freizeit- und Ausbildungsangebote.

In ihrem Urteil von März hielt eine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte den mangelnden persönlichen Lebensraum zwar für besorgniserregend, als dem Häftling mit Unterbrechungen für kurze Zeit unter 3 Quadratmetern zur Verfügung standen. Jedoch hatte sie die Klage zurückgewiesen, weil die Haftbedingungen ansonsten nicht schwer genug wären, um sie als unmenschlich oder erniedrigend zu bezeichnen. Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte akzeptierte nun auf Wunsch des Klägers, sich in Berufung mit diesem schwerwiegenden Fall zu beschäftigen.