Bayer-Pestizid Nativo: In Deutschland als gefährlich gekennzeichnet, in Indien nicht!: Deutsche Behörde kontrolliert Export nicht ausreichend

Deutsche Behörde kontrolliert Export nicht ausreichend

 

 

Bei Export-Kontrollen von Pestiziden endet die Pflicht deutscher Behörden an den eigenen Landesgrenzen. Darauf beharrt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. In einer Ordnungswidrigkeitsanzeige im Oktober 2016 hatte das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) die Kammer aufgefordert, die Geschäftspraktiken der Bayer AG zu untersuchen. Der Pflanzenschutzdienst sollte prüfen, ob Bayer beim Vertrieb des giftigen Pflanzenschutzmittels Nativo 75 WG gegen gute Handelspraktiken verstößt. In Europa verkauft der Bayer-Konzern Nativo mit der Warnung: „Kann möglicherweise das ungeborene Leben schädigen“. Auf den in Indien erhältlichen Produkten der Tochterfirma Bayer CropScience Ltd. fehlt diese Warnung.

Die Landwirtschaftskammer räumte ein, dass es von 2014 bis 2016 keinerlei Kontrollen beim Export von Pestiziden gab. Den Behörden hätten keine „relevanten Hinweise, dass hier ein wichtiger Tatbestand vorliege“, gehabt. Seit Oktober 2016 gäbe es jedoch eine länderübergreifende Arbeitsgruppe zur Vorbereitung solcher Kontrollen.

Carolijn Terwindt vom ECCHR meint, dass „Bei der Ausfuhr von Pestiziden ist laut Pflanzenschutzgesetz der FAO Verhaltenskodex für Pestizidmanagement zu berücksichtigen.“ sei. Daran müssen sich deutsche Unternehmen auch im Ausland halten.

 

https://www.ecchr.eu (European Center for Constitutional and Human Rights e.V.)