Hängebeschluss: BVerfG stoppt Steinmeiers Unterschrifts-Füller

BVerfG stoppt Steinmeiers Unterschrifts-Füller

Bis zum Termin der Eilentscheidung des Gerichtes darf der Bundespräsident nicht das Eigenmittelgesetz zum Coronanotfond der EU unterzeichnen. Diesen sogenannten Hängebeschluß publizierte am 28.März 21 das Bundesverfassungsgericht. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/202...

Die politische Agonie der Schlußphase der Ära Merkel scheint die Justiz zu weiteren Haferstichen anzuheizen.
Erst wird den Paten des deutschen Rechtsextremismus, dem Geheimdienst Bundesamt für Verfassungsschutz, per seit Wochen andauernden Hängebschluß  untersagt, die gesamte AfD als Beobachtungsobjekt zu behandeln bis das VG Köln den monatelangen Dauerbrenner Eilverfahren entschieden hat. Dieser  Beschluß half den braunen Kameraden allerdings nur bedingt beim Wegfall der Wähler: innen Gunst.

Nun also bloss keine Wirtschaftssolidarität mit den deutschen EU-ABSATZ Märkten.
Ob die Klagenden - wie zuvor nach Spiegelaussagen - auch wie der EX-CSU MdB. Gauweiler, der mit 11 Mio von dem als Paten aller Braunen fungierenden Baron von Finck seinerzeit für seine Anti-EU Aktivitäen gepudert wurde,  unterstützt werden, ist unbekannt.