Bundesregierung will Opfer des Paragraphen 175 gegen Homosexuelle rehabilitieren und entschädigen

Bundesregierung will Opfer des Paragraphen 175 gegen Homosexuelle rehabilitieren und entschädigen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Männer, die in der Vergangenheit wegen ihrer Homosexualität verurteilt wurden, rehabilitiert und entschädigt werden.

Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas soll die Verurteilungen bei Menschen aufheben, die seit Ende des Zweiten Weltkriegs wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen auf dem gegenwärtigen Bundesgebiet bestraft wurden. Die Betroffenen sollen ausserdem pauschal 3.000 Euro Entschädigung bekommen sowie 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr in Haft. Schliesslich soll die Magnus Hirschfeld Stiftung, die die Schicksale von Homosexuellen aufarbeitet, jährlich 500.000 Euro als Kollektiventschädigung bekommen.

Der frühere Paragraph 175 des deutschen Strafgesetzbuchs, der die Homosexualität bei Männern unter Strafe stellt, wurde 1872 eingeführt und unter dem Nationalsozialismus verschärft.

Laut einem Artikel von "Die Zeit" wurden seit Ende des Zweiten Weltkriegs über 50.000 Männer aufgrund ihrer Homosexualität bestraft und über 60.000 von Strafverfahren betroffen. In der ehemaligen DDR blieb der Paragraph 175 bis 1989 bestehen, doch seit Ende der 1950er Jahren wurden faktisch keine Männer mehr wegen Homosexualität bestraft. In der Bundesrepublik wurde der Paragraph 175 im Jahr 1994 gestrichen, doch homosexuelle Handlungen waren seit 1969 nicht mehr strafbar.

(mc)