OLG Karlsruhe kündigt Termin für Sprungrevisiontermin für von AG Freiburg Freigesprochenen an : PM ist "Befremdlich " sowie "schlicht falsch" . Rechtsanwältin Christina Gröbmayr

PM ist "Befremdlich " sowie "schlicht falsch" . Rechtsanwältin Christina Gröbmayr

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Sieben Personen stehen am 7. Februar vor drei Spuren Autos  mit einem Transpi  Aufstand der letzten Generation
Strassenversammlung für Agrarwende am 7. Februar 2022 Kreuzung B31a Lessingstr./ Kronestr.
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Quelle: 
Felix Müller

Update: Das Ergebnis kam wie erwartete nach der PM des Vorfelds am 20.2.204. Das Gericht betonte im Nachgang zwar, auch ein Freispruch könne bei der "Verwerflichkeitsprüfung" nicht ausgeschlossen werden,aber....
Prof. Hefendehl kommentiert den Richterspruch auf Strafrecht-online wie folgt https://strafrecht-online.org/archiv/artikel/2024/2/20/richtungsweisende...
Im Februar 2022 fanden von der "letzten Generation" drei Versammlungs- Blockaden in Freiburg - zwei B31a Lessing/Kronenst. und ein A5 Ausfahrt Nord - statt. Einer der Angeklagten wurde vom AG Freiburg freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Sprungrevision ein.
In einer Presse-Terminankündigung spricht nun die Pressestelle des OLG Karlsruhe von "Klimaklebern" und gibt, so RAin Gröbmayer, auch die Abwägungsgründe des Amtgerichtes bei der anzustellenden sogenannten "Verwerflichkeitsprüfung" die bei Blockaden zusätzlich erforderlich sind,  auch falsch wieder. Die in die Abwägung eingestellten Gesichtspunkte aus Art. 8 und 20a GG fehlen sogar gänzlich. Ob deshalb der Pressesprecher des OLG Karlsruhe RDL kein weiteres Statement hierzu abgeben wollte? Es  bleibt erst einmal dahingestellt .
RDL sprach im Mittagsmagazin  mit RAin Gröbmayer zum wohl ersten Obergerichtlichen Rechtsspruch gegen die "Letzte Generation" am kommenden Dienstag.
Termine am 20.02.2024:

ab 09:00: Mahnwache der Letzten Generation vor dem OLG Karlsruhe

ab 10:00: Beginn Revisionsverhandlung, Sitzungssaal 1, Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76131 Karlsruhe