EuGH Entscheidung: BAMF verlängerte in der Pandemie rechtswidrig Dublinfristen von Flüchtlingen

BAMF verlängerte in der Pandemie rechtswidrig Dublinfristen von Flüchtlingen

Nieder mit der Festung Europa und weiteres

Zwei Schilder mit "Nieder mit der Festung Europa!" und "Wer bleiben will soll bleiben!" sind übereinander in einen Zaun gesteckt. Daneben hängt ein Transparent: "Not safe @ALL - Protection for ALL refugees"
Nieder mit der Festung Europa, denn wer bleiben will soll bleiben!
Lizenz: 
CC Attribution, Non-Commercial, Share Alike
Quelle: 
JR Photography / RDL

Die Aussetzung der Durchführung einer Entscheidung, einen Asylbewerber an den zuständigen Mitgliedstaat zu überstellen, aufgrund der Covid-19-Pandemie bewirkt keine Unterbrechung der sechsmonatigen Überstellungsfrist. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag. Was dieser etwas kompliziert klingende Satz nun bedeutet, darüber haben wir mit Wiebke Judith, der rechtspolitischen Referentin von PRO ASYL gesprochen.