Europäischer Gerichtshof erteilt Kommission Schlappe: Bürgerinitiative gegen TTIP war doch rechtmässig

Bürgerinitiative gegen TTIP war doch rechtmässig

Die Europäische Bürgerinitiative "Stop TTIP" war doch rechtmässig. Dies hat der Europäische Gerichtshof am gestrigen Mittwoch entschieden.

Er erteilte damit der Europäischen Kommission eine deutliche Schlappe. Sie hatte es abgelehnt, die Initiative "Stop TTIP" zu registrieren. In der Kurzbeschreibung des Urteils heisst es, der Petitionsvorschlag "Stop TTIP" stelle "keinen unzulässigen Eingriff in das Gesetzgebungsverfahren dar, sondern den rechtzeitigen und legitimen Beginn einer demokratischen Debatte."

Der Europäische Gerichtshof erklärte ausdrücklich, dass sich eine Europäische Bürgerinitiative auch gegen einen Rechtsakt richten darf. Sie sei auch dann zulässig, wenn internationale Verhandlungen über einen Vetrag noch nicht abgeschlossen sind. Einer der Initiatoren von "Stop TTIP" bemängelte jedoch, das Urteil komme teilweise schon zu spät. So sei das Freihandelsabkommen mit Kanada schon von den Europäischen Institutionen ratifiziert worden.

Im Juli 2014 wollten Bürgerinnen Unterschriften gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA sammeln und eine Europäische Bürgerinitiative bei der Kommission registrieren lassen. Die Kommission lehnte es im September desselben Jahres ab, woraufhin die Initiatoren der Petition vor den Europäischen Gerichtshof klagten.