Antiamtombündnis mit Klage gegen reaktionäre Auflagen der Stadt Freiburg

Antiamtombündnis mit Klage gegen reaktionäre Auflagen der Stadt Freiburg

Im November 2010 begann es mit einer Hand voll Menschen. Über ein Jahr zog Woche für Woche beim Montags-Atom-Protest durch die Freiburger Innenstadt gezogen. Zwischendrin, nach Fukushima, waren wir plötzlich mehrere Tausend. Da hat sich selbst OB Salomon höchst persönlich einmal dazu gesellt. Mit den Landtagswahlen, dem deklarierten „Atomausstieg“ und dem Verschwinden der Atomkatastrophe aus den Medien hat sich auch der Ansturm auf die Versammlung um 18 Uhr am Bertoldsbrunnen wieder gelegt.
Unsere Konsequenz aus der zurückgehenden Beteiligung war: Wir sind zwar wenige, aber wir sind laut!
Dies war dem Amt für öffentliche Ordnung offenbar zuwider. Unsere Anmeldungen wurden seit dem Frühsommer 2011 mit Auflagen versehen, die wir nicht akzeptieren wollten. Die Widersprüche gegen diese Auflagen wurden unkommentiert ans Regierungspräsidium weiter geleitet, daß sie –weil die Versammlungen mittlerweile in der Vergangenheit lagen– für nichtig erklärte.
Weil wir die Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung als wichtige Rechte und Mittel einer freien Gesellschaft ansehen, haben wir uns entschieden, gegen die Auflagen der Stadt Freiburg eine sogenannte „Fortsetzungsfeststellungsklage“ einzureichen.
Wir greifen dabei insbesondere die folgenden Auflagen an:
1. Uns wurde das Benutzen von Trommeln und ähnlich lauten Instrumenten während des Demozuges in der Stadt und während der Kundgebungen auf dem Rathausplatz verboten. Lediglich auf dem Platz der Alten Synagoge, auf den wir anfangs den Endpunkt der Demo gelegt hatten, erlaubte uns die Stadt das Trommeln. Auch das Mitführen der Trommeln war uns paradoxerweise während der Demo nicht gestattet.
2. Das Megaphon durften wir nur zu Ordnungsdurchsagen benutzen, nicht etwa, um unseren Protest zum Ausdruck zu bringen.
3. Wir waren dazu angehalten, in der Fußgängerzone die freie Sicht auf die Schaufenster und den ungehinderten Zugang zu diesen nicht zu behindern (etwa durch Plakate oder herumstehende Demonstrant_innen).
Wir haben diese Auflagen bewusst nicht eingehalten, denn wir sehen darin eine Form der Repression gegenüber Gruppen, die öffentlich Kritik gegen bestehende politische und gesellschaftliche Zustände äußern.