Nach rassistischer Hetzjagd in Freiburg: VGH stellt Persönlichkeitsrecht von „Ausländer-raus“ schreienden Polizisten über die Pressefreiheit

VGH stellt Persönlichkeitsrecht von „Ausländer-raus“ schreienden Polizisten über die Pressefreiheit

rdl-vgh-spenden-Seite001.png

Lizenz: 
Keine (all rights reserved)

Nach dem Verwaltungsgericht Freiburg hat nun auch der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Anspruch von Radio Dreyeckland auf detailliertere Auskünfte über einen mutmaßlich rassistischen Polizeihauptkommissar zurückgewiesen. Nach einer rassistischen Hetzjagd im Freiburger Stühlinger, bei der ein Freiburger Polizeihauptkommissar unter den Tatverdächtigen war, hatte RDL die Polizei um nähere Auskünfte über diesen gebeten. Nachdem die Polizei diese nicht ausreichend beantwortete, hatten wir uns ans VG und anschließend an den VGH gewandt.

Wir wollten die Polizei dazu zwingen, uns Informationen zum Aufgabenbereich des Polizeihauptkommissars zu geben und so auch Aufklärungsarbeit über mögliche rassistische Strukturen in der Polizei leisten. Im Verfahren vor dem VGH stellte die Polizei erneut infrage, ob überhaupt eine rassistische Hetzjagd stattgefunden habe, und das, obwohl sie selber bestätigt, dass "Ausländer raus" und "Scheiß Kanake" gerufen wurde. Die Wertung des Geschehens als rassistische Hetzjagd durch Radio Dreyeckland sei Beleg dafür, dass die bisherige "zurückhaltende Auskunftsstrategie" gerechtfertigt gewesen sei. Diesem haarsträubenden Verständnis von Pressefreiheit - Informationen gibt es nur für diejenigen, deren Bewertung uns passt - hat der VGH leider keinen Riegel vorgeschoben. Die Unschuldsvermutung ist ein hohes Gut, allerdings ignoriert das Gericht die Tatsachen, wenn es schreibt, dass im Ermittlungsverfahren erst zu ermitteln sei ob, gegebenenfalls in welcher Weise genau mit welchen objektiven Beiträgen aus welchen subjektiven Gründen der Beschuldigte beteiligt war. Die Polizei erklärte selber, dass der Polizeihauptkommissar „Ausländer raus“ gerufen hat.

Der VGH begründet seine Abwägung gegen unser Auskunftsersuchen auch damit, dass der Hauptkommissar „nicht kraft seines Amtes oder wegen einer gesellschaftlich hervorgehobenen Verantwortung“ in besonderer Weise im Blickfeld der Öffentlichkeit stehe. Wir meinen weiterhin: rassistisches Handeln von Polizeibeamten gehört in besonderer Weise in das Blickfeld der Öffentlichkeit!

Der juristische Weg ist damit abgeschlossen. Das Verfahren hat uns gut 1800 € gekostet. Bitte helft uns die Kosten zu stemmen. Spendet unter dem Verwendungszweck „Rechtshilfe“ für diesen und ähnliche Fälle an unseren Rechtshilfefonds und macht so der Freiburger Polizei auch nach der juristischen Niederlage klar:

Rassismus in der Polizei muss lückenlos aufgearbeitet werden!

Spendenkonto: Freundeskreis RDL, IBAN: DE04 6809 0000 0009 3202 02 / BIC: GENODE61 FR1 (Kto. 93 20 20 2, Volksbank Freiburg, BLZ 680 900 00)

-------------

Radio Dreyeckland wurde vertreten durch Rechtsanwalt David Werdermann. Wir haben mit ihm gesprochen: