Gesetzesänderung wird an der bestehenden Selbstausbeutung nichts entscheidend ändern (26.7.2012)

Gesetzesänderung wird an der bestehenden Selbstausbeutung nichts entscheidend ändern (26.7.2012)

Presseerklärung von Radio Dreyeckland

26. 7. 2012

Gesetzesänderung wird an der bestehenden Selbstausbeutung innerhalb der Freien Radios nichts entscheidend ändern

'Wir haben die Freien Radios nicht vergessen' titelt die grüne Landtagsfraktion in einer Pressemitteilung heute – ganz vergessen hat sie dabei aber immer noch den nötigen Finanzbedarf der Radios. Es sei der politische Wille der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, wird dort der medienpolitische Sprecher der grünen Fraktion Alexander Salomon zitiert, „die Freien Radios so auszustatten, dass die weitgehend ehrenamtliche Arbeit der RadiomacherInnen nicht mehr in Selbstausbeutung mündet.“ (PM vom 25.7.2012)

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf zur Änderung des Landesmediengesetzes setzt diesen Willen allerdings nicht um. Die Abschaffung der bisherigen Förderhöchstgrenze hebt zwar den Deckel, für die Freien Radios wird damit aber nicht automatisch mehr im Topf sein. Die Landesregierung überlässt die Vergabe der Fördergelder nämlich weiterhin einer CDU geführten Behörde zur freien Verteilung.

Von politischem Willen ist nichts mehr zu erkennen, wenn man ihn an Gremien aus Zeiten der Vorgängerregierung abtritt.

Es bleibt rätselhaft, wie Alexander Salomon zu der Einschätzung kommt, der Wegfall einer Höchstgrenze führe „zu einem dauerhaften, deutlich spürbaren Anstieg der von der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) an die Freien Radios vergebenen Mittel.“ 'Dauerhaft' und 'deutlich' wäre der Anstieg erst dann gewesen, wenn das Gesetz eine entsprechende Mindestregelung formuliert hätte. Den finanziellen Rahmen für ein Arbeiten jenseits der Selbstausbeutung hatten die Freien Radios bereits im Herbst 2011 in einem begründeten Finanzbedarf der Landesregierung dargelegt, und der liegt bei einer finanziellen Ausstattung ab 240.000 €.

An anderer Stelle hatte das Kabinett hingegen keine Scheu eine Mindestregel zu formulieren, nämlich beim Vorwegabzug von eigentlich zweckgebundenen LfK-Mitteln für den SWR. So sollen dem SWR künftig immer noch 1,6 Millionen zur Verfügung stehen, mit denen er sich Kernaufgaben seines Kulturauftrags zusätzlich und auf Kosten des eigentlichen Gesamttopfes der LfK finanzieren lässt.