Zwei 17-jährige klagen auf kommunales Wahlrecht in Hessen

Zwei 17-jährige klagen auf kommunales Wahlrecht in Hessen

Der 17-jährige Schüler Jonathan Faust aus Kassel und sein gleichaltriger Schülerkollege Tom Kewald aus Marburg wollen das kommunale Wahlrecht ab 16 in Hessen or Gericht erstreiten. Kewald möchte auch, dass die Oberbürgermeisterwahl in Marburg, die in diesem März stattfand, deshalb wiederholt wird. Jonathan Faust sagte auf einer online Pressekonferenz, dass es für ihn nicht nachvollziehbar sei, dass 16- und 17-jährige in Nordrheinwestfalen und Niedersachsen für reif genug befunden werden, an Kommunalwahlen teilzunehmen, in Hessen aber nicht. Insgesamt haben 11 von 16 Bundesländern das Wahlalter bei Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Bei Bundestags- und Landtagswahlen gilt aber noch immer generell ein Wahlalter von 18 Jahren. Das passive Wahlrecht, also das Recht sich bei einer Wahl zu bewerben, beginnt bei allen Wahlen mit 18 Jahren. Eine Senkung des generellen Wahlalters ist seit langem in der Diskussion und bleibt da vermutlich auch, so lange sich einflussreiche Parteien davon keinen Vorteil versprechen.