Update:Langmattenwald im Dietenbach mit Bauausschuß: Weitere "Holzernten" im Dietenbachwald scheinen bis Ende des dritten Quartals 2023 möglich

Weitere "Holzernten" im Dietenbachwald scheinen bis Ende des dritten Quartals 2023 möglich

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Resterampe? einer Holzernte vom 19.6.2023  eine woche danach?
Resterampe? einer Holzernte vom 19.6.2023 eine woche danach?
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Keine (all rights reserved)
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Foto: KMM2023/RDL

Auf Anfrage von RDL hat die Stadtverwaltung jetzt auch mitgeteilt, das mehr als zweidrittel der Waldfläche im Bereich des Langenmatten im Privatbesitz sind: 23 als Wald genutzte Grundstücke von privaten Eigentümern mit einer Fläche von ca. 3,57 ha (rd. 69,6 %). Die restlichen 6 Grundstücke gehören  der Stadt, darunter 2 Teilflächen größerer Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 1,56 ha (ca. 30,4%). Das Land hat keine Flächen im Langmattenwäldchen. [Ob die restlichen 0,37 ha Flächen die Wegstrecken ausmachen, lässt die Stadt die Stadt damit offen.]
Weiter teilte Stadtsprecherin Stefanie Werntgen mit, dass erst Ende Juli die Kaufverträge mit der jetzt städtischen EMD beurkundet werden sollen. Die Kaufpreiszahlungen und damit der Eigentumsübergang, sollen gar erst im dritten Quartal abgeschlossen werden.
Damit sind bis zu diesem Zeitpunkt auch "Holzernten" durch Fällungen von Privaten möglich, da die EMD, damals noch im Sparkassenbesitz in den Optionverträgen keine Waldschutzerhaltungsmassnahmen vorgesehen hat. 
Der Gemeinderat hatte das Thema nicht unter Verschiedenes verhandelt, sondern wie die überraschte Irene Vogel der Öffentlichkeit mitteilte, auf den Bauauschuß verwiesen. 1:25Der tagt am Mittwoch, 28.6.23 im Ratssaal.
Am Beispiel der Bewirtschaftung der städischen Methoden des Forstamtes hatte vorab zu allgemein üblichen Methoden, die Sprecherin schon mitgeteilt.

Zu den Holznutzungsrechten kann ich Ihnen schon folgende Infos mitteilen:

In den betreffenden Waldflächen, die der Stadt gehören, sind keine Holznutzungsrechte vergeben. Die Pflege und Bewirtschaftung des dortigen Waldes liegt – wie bei allem anderen städtischen Waldbesitz – beim städtischen Forstamt. Die Maßnahmen werden überwiegend mit städtischen Forstwirten durchgeführt, in geringerem Umfang auch mit Forstunternehmern. Aber auch der Einsatz von Forstunternehmern bedeutet nicht, dass Holznutzungsrechte vergeben werden, sondern lediglich dass die Unternehmen die anfallenden Arbeiten, so z.B. auch die Holzernte in unserem Auftrag ausführen.

Ein Sonderfall ist, das auf geeigneten Flächen private Selbstwerber z.B. dicke Äste aus den Baumkronen, die nach einer Holzerntemaßnahme übrig bleiben oder auch schwache Durchforstungsbäume als Brennholz nutzen. Dieses Holz wird nicht wie sonst am Wegrand, sondern noch im Bestand liegend verkauft oder versteigert. Der Anteil an der Gesamtnutzung in Form von Selbstwerbung ist im Stadtwald insgesamt gering, die Flächen sind klein und werden klar abgegrenzt, Holz unter 7 cm Durchmesser muss liegen bleiben. Es handelt sich auch nicht um Verträge mit einer bestimmten Laufzeit, sondern um den jeweils einmaligen Verkauf des liegenden Holzes auf einer bestimmten Kleinfläche als „Flächenlos“. Im Langenmattwäldchen findet diese Form der Brennholz-Selbstwerbung für den privaten Verbrauch aber gar nicht statt."
Die Transparenz der Verwaltung in diesem Fall sollte stilbildend für weitere Teile der Verwaltung sein.
Update Bauauschuß vom 28.6.20236:58