Weiterbau S 21 -Verfassungsgericht erklärt sich für unzuständig

Weiterbau S 21 -Verfassungsgericht erklärt sich für unzuständig

Eine im einstweiligen Rechtsschutzverfahren von den Untergerichten abgelehnte Baustoppentscheidung wegen geänderter Sach- und Rechtslage bei S 21, hat auch das Bundesverfassungericht nicht kassiert. Vielmehr sieht es verfassungsrechtliche Fragen in der Weigerung "Verwaltungsgerichtshof die begehrte Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses nur nach Maßgabe der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten Grundsätze für die Überwindung rechtskräftig bestätigter Planfeststellungsbeschlüsse zu zulassen, nicht berührt.. "Ob die Voraussetzungen für eine solche Aufhebung im konkreten Fall vorlagen, ist in erster Linie eine Frage der Würdigung des Sachverhalts und der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts, die nur in engen Grenzen verfassungsgerichtlicher Kontrolle zugänglich sind. "
Wie schön, dass im Konflikt Mieter und Eigentümer oder Arbeitende und Eigentümer die Untergerichte immer die "Heiligkeit" der Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG gegen die Sozialbindung durchsetzen, aber im Falle des Grosseigentümers gegen Kleineigentümer (Häuslebesitzer) mit schöner Regelmässigkeit das öffentliche Interesse am Sofortvollzug bejaht.

PM