Wahlgesetz in Baden-Württemberg wegen Corona geändert

Wahlgesetz in Baden-Württemberg wegen Corona geändert

Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof hat eine Hürde im Landeswahlgesetz gekippt. Die Richter*innen entschieden, dass wegen der Corona-Beschränkungen die für einen Wahlvorschlag notwendige Zahl der Unterschriften nicht haltbar sei. Bislang mussten Kleinstparteien 150 Unterschriften pro Wahlkreis sammeln, um bei der Landtagswahl antreten zu können. Dies verletze unter den aktuell gültigen Beschränkungen allerdings die Chancengleichheit, so das Gericht. Nun ist der Landtag aufgefordert, eine neue Regelung zu beschließen. Geklagt hatten unter anderem die Linke, die Piratenpartei und die neu gegründete Klimaliste.

Die Entscheidung des Gerichts kommt möglicherweise jedoch sehr spät für die kleineren Parteien. Bereits im März wird in Baden-Württemberg gewählt. Das Gericht hat auch wegen der nahenden Wahl eine Reduzierung der notwendigen Unterschriften um mindestens die Hälfte vorgeschlagen.