Den Vollzugsdienst der Polizeibehörde (VD) gibt es in Freiburg seit Oktober 2017 und geht auf eine Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Freiburg zurück. Das Forschungsinstitut zu Dynamiken der exekutiven Staatsgewalt hat sich über den Vollzugsdienst schlau gemacht und seine Rechercheergebnisse zu diesem Thema am 11. Februar veröffentlicht. Das fds ist eine autonomes, wissenschaftliches Institut, dessen Mitglieder ein Forschungskollektiv zur Form und Auswirkung von Staatsgewalt in der Gesellschaft sind.
Update 05.03.2020:
Die Mitarbeitenden des VD in Freiburg sind befugt Personalien festzustellen und Personen zu durchsuchen, das Ergab eine Nachfrage bei der Stadt Freiburg. Die Aufgabenübertragung dazu erfolgt über eine Verordnung des Innenministeriums gekoppelt mit der Zustimmung des Regierungspräsidiums. So ist es den Mitarbeitenden auch gestattet unmittelbaren Zwang im Rahmen des ihnen übertragenen Zuständigkeitsbereiches (das "beanstanden von Ordnungswidrigkeiten") anzuwenden.
Die Aufgabenübertragung erfolgte dabei gemäß § 31 Abs.1 und 2 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVO PolG).