Entscheid zugunsten zukünftiger Generationen in Frankreich: Verwaltungsgericht suspendiert Versiegelung von Giftmüll in StocaMine

Verwaltungsgericht suspendiert Versiegelung von Giftmüll in StocaMine

Projekte der Verklappung giftigem Mülls in tiefen geologischen Schichten sind nicht nur juristisch Umstritten

Euren Müll, fresst ihn auf ! Weder CIGEO noch StocaMine ! A
Lizenz: 
CC Attribution, Non-Commercial, Share Alike
Quelle: 
Luc Śkaille - 2019

Das Giftmüllverwaltungsunternehmen der StocaMine und das Südelsässer Regierungspräsidium haben einen herben Rückschlag bezüglich der angestrebten sogenannten „Endlagerung“ von über 40.000 Tonnen Giftmüll im Wittelsheimer Salzstock hinnehmen müssen. In Strasbourg befand das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren, dass der erneute Anlauf zur unumkehrbaren Schließung der Schächte unterbunden gehört. Die Präfektur hatte ein solches Vorhaben Ende September bereits zum dritten Mal erlassen – immer stoppten Unterlassungsklagen das umweltpolitisch umstrittene Projekt.

Seit der Jahrtausendwende wurde die Lagerung von Asbest, Zyanid, Chrom, Arsen, Quecksilber und weiteren toxischen Produkten am Fuße der Vogesen bei Mulhouse vorangetrieben, um schon im zweiten Betriebsjahr in Teilen zu kollabieren. Seit einem Großbrand würden der Staat und die Betreiberfirma „Mines de Potasse d’Alsace“ das Desaster am liebsten kaschieren und die Option der Reversibilität durch eine Versiegelung ein für allemal beenden. Umweltverbände üben seit Jahren Kritik an den Plänen. Die Stabilität der tiefengeologischen Installationen ist umstritten. Austritte von Giftstoffen würden den Verbänden zufolge den ohnehin industriell überlasteten Rhein und die zukünftige Grundwasserqualität von der Nordschweiz bis in die Pfalz betreffen.

Das Verwaltungsgericht äußerte am Dienstag Zweifel an der grundsätzlichen Legalität des staatlichen Beschlusses. Diese müsse vor einer Umsetzung der Versiegelung abschließend geklärt werden. Nebst Einwänden zur Strategie der (Nicht-)Rückholbarkeit und den Auflagen zum Wassermanagement in der Region kam ein neues Argument aus der jüngsten (Umwelt-)Rechtsprechung hinzu. Durch den verfassungsrechtlichen Teilerfolg von GegnerInnen der in Lothringen geplanten Atommülldeponie CIGEO bei Bure vor zehn Tagen, konnte das Strasbourger Gericht erstmalig den „Schutz zukünftiger Generationen“ würdigen. Somit wird das Konzept der „generationenübergreifenden Solidarität“, welches derzeit in einigen Ländern Schule macht, zum juristischen Fallstrick für Umweltgefährder.

 

LS