Kiez57: Verwaltungsgericht stärkt Freiburger Politik für Pfahlbürger den Rücken

Kiez57: Verwaltungsgericht stärkt Freiburger Politik für Pfahlbürger den Rücken

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RDL/kmm

Obwohl die Auflage der StadtFreiburg  selbst für die Vor-Sperrzeitenpolitik  im Ländle drakonisch ist - das Lokal muss bereits um 23 Uhr (statt 3 Uhr) bzw. 0 Uhr statt 5 Uhr  Sa auf So. schliessen- weigert sich das Verwaltungsgericht Freiburg  in einer am  14.4.2014 publizierten Entscheidung, die aufschiebende Wirkung  des Widerspruchs der Kneipe Kiez57 gegen den von Neideck/Rübsamen befohlenen Sofortvollzug wieder herzustellen.

Während selbst im gesamten Innenstadtbereich die Aussenbewirtung qua Satzung bis  23 Uhr gestattet ist, soll eine Kneipe , die - gelegen zwischen Jazzhaus und Crash -  ihren Eingang auch noch direkt in Richtung auf die neue Stadtautobahn Schnewelinstr. hat, ohne von irgendwelchen Lärmwertmessungen der Stadt  angekränkelt (!!) zu sein, den Laden schon um 23 Uhr schliessen. Der im Gegensatz zu allen Innenstadtgepflogenheiten  und Genehmigungen per "odre mufti" im Ordnungsamt von SPD-Rubsamen  erlassene Schliessbefehl wird per richterlichem Diktum im angeblich öffentlichen Interesse des "Ruhebedürfnis" der Anwohnerinnen  die höheren Weihen verliehen.
Der lange Marsch für die Interessen der Minderheit des Freiburger Pfahlbürgertums (hier: Bürgerverein Sedanviertel unter der bekannt unsäglichen politischen Radfahrerin Hanne Beyermann-Gruber)) wird mit neuen Meilenstiefeln beschritten.
(kmm)