Obwohl die Auflage der StadtFreiburg selbst für die Vor-Sperrzeitenpolitik im Ländle drakonisch ist - das Lokal muss bereits um 23 Uhr (statt 3 Uhr) bzw. 0 Uhr statt 5 Uhr Sa auf So. schliessen- weigert sich das Verwaltungsgericht Freiburg in einer am 14.4.2014 publizierten Entscheidung, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Kneipe Kiez57 gegen den von Neideck/Rübsamen befohlenen Sofortvollzug wieder herzustellen.
Während selbst im gesamten Innenstadtbereich die Aussenbewirtung qua Satzung bis 23 Uhr gestattet ist, soll eine Kneipe , die - gelegen zwischen Jazzhaus und Crash - ihren Eingang auch noch direkt in Richtung auf die neue Stadtautobahn Schnewelinstr. hat, ohne von irgendwelchen Lärmwertmessungen der Stadt angekränkelt (!!) zu sein, den Laden schon um 23 Uhr schliessen. Der im Gegensatz zu allen Innenstadtgepflogenheiten und Genehmigungen per "odre mufti" im Ordnungsamt von SPD-Rubsamen erlassene Schliessbefehl wird per richterlichem Diktum im angeblich öffentlichen Interesse des "Ruhebedürfnis" der Anwohnerinnen die höheren Weihen verliehen.
Der lange Marsch für die Interessen der Minderheit des Freiburger Pfahlbürgertums (hier: Bürgerverein Sedanviertel unter der bekannt unsäglichen politischen Radfahrerin Hanne Beyermann-Gruber)) wird mit neuen Meilenstiefeln beschritten.
(kmm)